Kein Missbrauch des §13b Baugesetzbuch!

Die Gemeinderatsfraktion begründet ihr Votum zu einer überraschenden Vorlage der Stadtverwaltung aus der letzten Sitzung 2022 am 20.12.2022.

In der Vorlage 2022/206 wurden Aufstellungsbeschlüsse für drei neue Baugebiete nach dem
Bebauungsplanverfahren entsprechend Paragraf 13b des BauGesetzbuchs (BauGB) vorgeschlagen und zur Abstimmung gebracht. Nach dem 31.12.2022 hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausgeschlossen.

Die Aufstellungsbeschlüsse beziehen sich auf Bebauungspläne an der

  • „Münklinger Straße”, Gemarkung Merklingen
  • „Alfred-Thumm-Straße”, Gemarkung Münklingen
  • „Hinter Höfen II”, Gemarkung Schafhausen

Warum hat die Fraktion der Grünen geschlossen gegen diese
Aufstellungsbeschlüsse gestimmt?

  • Das Ziel des §13b, einer Schaffung von kostengünstigem Wohnraum, wird verfehlt: es ist erfahrungsgemäß zu erwarten, dass Einfamilienhäuser gebaut werden.
  • Die Notwendigkeit der Bebauung stellen wir in Frage, da zuvor noch weitere Bebauungsgebiete (z.B. Hausen) bearbeitet und belegt werden sollten und der Bauboom eine Trendwende erfahren könnte. Lassen wir noch Flächen für zukünftige Generationen übrig!
  • Unserer Ansicht nach werden durch die 3 Maßnahmen zu viele Kapazitäten des Bauamtes gebunden, zumal die Satzungsbeschlüsse bis 31.12.2024 vorliegen müssen und zuvor von Grunderwerbsverhandlungen bis zum Bebauungsplan alles erledigt werden muss. Das Bauamt ist derzeit mit mehreren Großprojekten gleichzeitig ausreichend beschäftigt. Erneuter Personalbedarf steht zu befürchten.
  • Auch zu einem späteren Zeitpunkt könnte die Bebauung noch beantragt werden, man müsste dann das übliche Verfahren durchlaufen (Offenlegung, Umweltprüfung, Ausgleichsmaßnahmen, Änderung des Flächennutzungsplanes), dafür könnte man nach Kapazität des Bauamtes vorgehen.
  • Der § 13b steht dem Ziel einer Reduktion des Flächenverbrauchs entgegen: Die beplanten Flächen weisen insgesamt eine Größe von ca. 4 ha auf. Einen solch immensen Flächenverbrauch in Zeiten des Klimawandels (Stichworte: Trockenheit, Hochwasser, Nahrungsmittelproduktion) lehnen wir ab.
  • Die Flächen werden derzeit für die (teils biologische) Landwirtschaft genutzt. Wir sind dagegen, durch Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen in ein noch größeres Abhängigkeitsverhältnis von anderen Agrarländern zu geraten. Wir verlassen uns darauf, dass wie versprochen die Umweltprüfung freiwillig durchgeführt wird und lediglich eine Gebäudereihe parallel zur existierenden Bebauung erstellt wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf diesen Webseiten:

Sündenfall §13b Baugesetzbuch – ein Dammbruch im Baurecht – Landesnaturschutzverband (lnv-bw.de)

Stellungnahme von BUND und NABU zur Einführung des § 13b BauGB

Abschaffung des § 13 b BauGB | Umweltbundesamt

Fassung § 13b BauGB a.F. bis 23.06.2021 (geändert durch Artikel 1 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1802) (buzer.de)

Wohnungsbau am Ortsrand: § 13b BauGB wird verlängert – ARS Real Estate Service GmbH (ars-service.de)

Täglicher Flächenverbrauch (statistik-bw.de)

Flächenschutz (bund-bawue.de)