Entscheidung beim Weiler Forst 15. September 20208. Juli 2021 Ohne Zweifel besteht die Pflicht des Gemeinderates, sich über ein gegebenenfalls günstigeres oder besseres Beförsterungsangebot für die Stadt Weil der Stadt zu informieren. Am 15.09.2020 hat sich der Weil der Städter Gemeinderat für einen kommunalen Förster entschieden. Unsere Gemeinderatsfraktion hat dafür gestimmt, die Beförsterung durch das Landratsamt (LRA) beizubehalten. Die folgenden Argumente wurden von uns in der Gemeinderatssitzung vorgetragen: Unserer Meinung nach wird derzeit das Forstrevier Weil der Stadt kompetent, fachlich auf dem neuesten Stand, besonnen und risikobewusst durch den Revierleiter Markus Scholl geführt. Herr Scholl handelt nicht nur zum Besten des Weiler Waldes, sondern auch im Sinne seiner städtischen Forstwirte. Dafür wird er von diesen geschätzt und auch von seinen Vorgesetzten wird ihm eine große Kompetenz attestiert. Nach dem Motto „Never change a winning team!“ ist dies das erste Argument von Bündnis 90/Die Grünen, die Beförsterung durch das Landratsamt zumindest für die nächsten 5 Jahre beizubehalten. Auch finanzielle Gründe sehen wir nicht: Die rund 8.000 € Preisvorteil, welche laut Gemeinderatsvorlage bei einer kommunalen Beförsterung pro Jahr entstehen, dürften sich mindestens angleichen, wenn nicht ins Gegenteil verkehren, wenn man folgende Faktoren noch in Betracht zieht: Fortbildungskosten, Kosten für Hardware (Handy, Laptop, Drucker), Sicherheitsbekleidung, Kosten für eine Waldsoftware, Verwaltungskostenanteil, gefahrene Kilometer, die entfallene Miete für das Forstbüro durch das LRABB, Vertretungskosten bei längerem Ausfall. Eine Vertretungsregelung zwischen den kommunalen Förstern in Leonberg, Renningen und Weil der Stadt könnte in zufriedenstellender Form nur eine kurzfristige Abwesenheit abdecken. Bei längerem Ausfall würde entweder Arbeit liegenbleiben oder es entstünden Zusatzkosten durch Anstellung einer Vertretung. Im Gegensatz dazu ist die Beförsterung durch das LRA auch im Falle längerer Abwesenheit des Försters ohne Zusatzkosten für die Stadt geregelt. Das wichtigste Argument für eine Beförsterung durch das LRA ist jedoch die Tatsache, dass die Förster des LRA einen sehr guten Fortbildungsstand aufweisen und vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch profitieren können. Dies ist in Zeiten des Klimawandels umso wichtiger, da hier stetig neue Methoden entwickelt werden und zum Einsatz kommen müssen. Daher halten wir es für äußerst wichtig, dass der zukünftige Weiler Förster regelmäßig Fortbildungen besucht und stets in Austausch mit anderen Kollegen steht. Das Argument, dass auch kommunale Förster am Fortbildungsprogramm teilnehmen können, sehen wir kritisch. Zwar hat das LRA weiterhin die Fachaufsicht, da aber keine Dienstaufsicht besteht, kann ein Förster durch das LRA nicht zu bestimmten Maßnahmen oder Fortbildungen gezwungen werden. Dies müsste der Bürgermeister tun, welchem jedoch die fachliche Kompetenz hierzu fehlen dürfte. Es liegt jedoch nicht im Aufgabenbereich des LRA, dem Bürgermeister die Fachkenntnisse zu vermitteln und ihn bei der Erfüllung seiner Dienstaufsicht zu unterstützen. Dies bedeutet, dass ein Förster im schlimmsten Fall tun und lassen kann was er will, wenn er nicht unter ständiger Kontrolle des Bürgermeisters steht. Wir sehen keinen Vorteil darin, dass der zukünftige Förster in Weil der Stadt wohnt und halten dies für nicht erforderlich. Es sollte, wie auch in der freien Wirtschaft üblich, jedem Angestellten und Vorgesetzten freigestellt sein, aufgrund seiner persönlichen Vorlieben seinen Wohnort zu wählen. Die jüngste Erfahrung hat gezeigt, dass auch ein Bürgermeister nicht ortsansässig sein muss, um gute Arbeit zu leisten. Auch den durch das LRA beauftragten Förstern steht es im Übrigen frei, in die Gemeinden ihres Forstreviers zu ziehen und sich mit dieser Gemeinde zu identifizieren. Wir vertreten die Ansicht, dass ein beim LRA angestellter Förster weniger politisch instrumentalisiert werden kann und somit als Dienstleister für die Stadt und zum Besten des Waldes handeln kann, ohne den kommunalen Einflüssen gänzlich ausgeliefert zu sein. Über das Thema Holzverkauf soll separat abgestimmt werden. Auch hier vertreten wir schon heute die Meinung, dass dieser beim LRA verbleiben muss. Nicht allein entstünden durch den kommunalen Holzverkauf wiederum Zusatzkosten wie durch eine Holzverkaufssoftware und durch den dann zu zahlenden höheren Tarif an den Förster, sondern die Vertretungsregelung wäre hier noch ungeklärt und der Förster hätte mit dem Holzverkauf eine große Mehrbelastung, sodass möglicher Weise Fortbildungen und weitere wichtige Themen auf der Strecke blieben. Dass das LRA mit seinen größeren Holzmengen auch flexibler und besser wirtschaften kann, steht außer Frage. Auch wenn und gerade weil sich der Gemeinderat gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen durchgesetzt hat und die Stadt einen kommunalen Förster einstellen wird, sind wir fest entschlossen, uns an die Auswahl einer geeigneten Kandidatin / eines geeigneten Kandidaten aktiv zu beteiligen. Denn egal, woher die zukünftige Försterin / der zukünftige Förster sein Gehalt bezieht: Es ist wichtig, dass der Weiler Wald nicht nur seine Nutzfunktion (Holz), sondern auch seine Schutzfunktion (Artenschutz, Schutz vor Erosion, Schutz des Wasserhaushalts, Rolle beim Klimawandel etc.) und seine Erholungsfunktion samt Waldpädagogik erfüllt. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sonja Nolte