Wirbel um schriftlichen Antrag! In der Gemeinderatssitzung vom 25.11.25 sorgte unser Antrag, die Siemensstraße zu gegebener Zeit in eine Einbahnstraße umzuwandeln, für Wirbel. Nicht etwa wegen des Inhalts, welcher vom Bürgermeister und vom Fraktionsvorsitzenden in je einem Satz kommentiert wurden. Man fasste sich kurz. Viele Worte wurden dann jedoch aus den Reihen des Gemeinderates darum gemacht, dass der Antrag in schriftlicher Form eingereicht worden war: zu zeitintensiv! „Was nicht dokumentiert ist, ist nicht gemacht!“ erwidern wir hier. Das gilt in allen Bereichen mit Qualitätsmanagement. Der Inhalt der Niederschrift einer GR-Sitzung wird weder die Begründung der Anträge noch die Ausführung des beantragten Gegenstandes enthalten. Daher ermöglichen wir es der Verwaltung auch zukünftig gerne, im Protokoll auf einen schriftlichen Antrag zu verweisen, vor allem dann, wenn wir den Antrag in der vorhergehenden Sitzung (zeitsparend) nur angekündigt und nicht ausgeführt haben. Unsere Anträge sind stets wohl überlegt mit eindeutiger Formulierung, um Missverständnissen durch kurze Redebeiträge vorzubeugen. Dies führt nicht etwa dazu, dass man sich im Gemeinderat „zu Tode sitzt“, sondern bietet dem geneigten Leser die Möglichkeit, sich schon vor der Sitzung mit dem Inhalt zu befassen und die Umstände in der Sitzung mit wenigen Worten abzuhandeln. Das Recht auf Information und Mitwirkung, welches es dem GR ermöglicht, Anträge und Anfragen zu stellen, nehmen wir auch in Zukunft gerne in Anspruch. Und ganz im Sinne des Qualitätsmanagements ist es auch viel transparenter, die Antworten auf Anträge und Anfragen in den Ratsvorlagen archiviert zu wissen, als im Stadtarchiv auf der Tonspur nach deren Echo zu suchen.
Dieser Beitrag erschien im Wochenblatt der Stadt Weil der Stadt Nr. 49 am 4. Dez. 2025.